Die Kraftfahrzeugversicherung unterscheidet sich noch

Die sogenannte Kraftfahrzeugversicherung, ist eine Pflichtversicherung und somit gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass jede Person, die ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr lenken oder anmelden möchte, diese Versicherung unbedingt abschließen muss.

Dabei unterscheidet sich noch die mindestens vorgeschriebene Haftpflichtversicherung von der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Während bei der normalen KFZ Versicherung mit dem Umfang einer Haftpflicht die Deckung von anfallenden Schäden des Fahrzeuges und auch der Unfallopfer abgedeckt sind, werden bei den Kaskoversicherungen zusätzlich noch Risiken, mit abgesichert. Dies sind unter anderem bei der Teilkaskoversicherung die Absicherung bei Blitzschlag, Hagel oder Sturm, Brand, Diebstahl, Unfälle mit Wild, Glasbruch, Schmorschaden sowie Explosion.

Bei der Vollkasko Versicherung, die den gesamten Leistungsumfang der Teilkasko enthält, werden zusätzlich noch Unfälle, die man selbst verschuldet und dadurch Schäden entstanden sind, als auch mutwillige Beschädigungen fremder Personen am eigenen Fahrzeug, mit abgedeckt. Weitere Bereiche in der KFZ Versicherung sind auch noch der Autoschutzbrief und die Insassenunfallversicherung. Diese haftet zum Beispiel bei Fahrerflucht oder wenn die Haftpflichtversicherung des Verursachers eines Unfalls nicht bezahlt. Die Insassenunfallversicherung wird in 3 unterschiedlichen Varianten angeboten, als Platzsystem, auf Namen oder Pauschal. Und zuletzt innerhalb der Möglichkeiten einer KFZ Versicherung werden beim Autoschutzbrief zum Beispiel die Gebühren bei einer Pannenhilfe, beim Rücktransport eines Fahrzeuges oder bei einer Bergung ersetzt.
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